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Die Beratung von Architekten- und Ingenieuren ist seit Gründung durch Prof. Dr. Walter Jagenburg eng mit der Kanzlei verbunden. Die Tradition architektenrechtlicher Veröffentlichungen, insbesondere auf dem Gebiet der HOAI und der Architektenhaftung, wird auch heute noch fortgeführt.

Die rechtlichen Beziehungen der Architekten und Ingenieure zu ihren Auftraggebern und anderen Beteiligten auf der Baustelle sind neben den werkvertraglichen und dienstvertraglichen Regelungen durch einige spezielle Vorschriften geprägt.

Wir erstellen oder überarbeiten Ihre Architekten-/Ingenieurverträge, so dass Ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse oder haftungsrechtlichen Fragen in Ihrem Sinne gestaltet werden.

Die Haftung ist vor allem während der Bauüberwachung ein gefährliches Thema, so dass wir baubegleitend mit Ihnen zusammen die richtigen Schritte planen und die Korrespondenz vorbereiten. Wird es dennoch einmal ernst, ist zugleich das Verhältnis zu Ihrem Haftpflichtversicherer im Blick zu halten.

Der Honoraranspruch von Architekten und Ingenieuren ist mitunter deshalb streitanfällig, weil nicht immer alles "sichtbar" ist. Hier ist die fundierte Kenntnis der aktuellen Regelungen zum Honorarrecht unabdingbar. Nur dann kann man prognostizieren, ob ein Streit vor Gericht Sinn macht oder nicht.

Hat Ihr Auftrag einen besonderen künstlerischen oder gestalterischen Anspruch (gehabt), sind die urheberrechtlichen Aspekte Ihres Werkes zu sichern und zu schützen. Auch dies gehört zu unserem Aufgabengebiet.

Architekten- und Ingenieurrecht

  • Anbahnung, -gestaltung und -überprüfung von Architekten-/Ingenieurverträgen
  • Rechtliche Begleitung bei der Projektvorbereitung, -durchführung und -abwicklung
  • Beratug bei den spezifischen Haftungs- und Gewährleistungsfragen
  • Vergaberechtliche Beratung bei Architektenwettbewerben
  • Durchsetzung und Sicherung von Ihren Honorarforderungen
  • Fragen urheberrechtlicher Art
  • Streitschlichtung (selbständige Beweisverfahren, Schiedsgutachterverfahren, Mediation und außergerichtlicher Streiterledigung sowie Tätigkeit als Schiedsrichter).