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JAGENBURG berät Sie selbstverständlich auch in allen Angelegenheiten rund um das Grundstück und die Immobilie. Dazu gehören zunächst einmal alle Fragen, die das Grundstück selbst betreffen. Ggf. sind Dienstbarkeiten zu bestellen, und wegen öffentlich-rechtlicher Anforderungen Baulasten.

Wird die Immobilie in Wohneigentum aufgeteilt, gelten die Regeln des Wohnungseigentumsrechts (WEG). Für Sie als Wohnungskäufer sind die Unterschiede von Gemeinschafts- und Sondereigentum von Bedeutung, wenn es um Rechte und Pflichten geht.

Errichten Sie als Bauunternehmen ein Objekt, das in Wohneigentum aufgeteilt wird, ergeben sich hinsichtlich aktiver als auch hinsichtlich passiver Mängelansprüche viele unterschiedliche Konstellationen, die zu beachten sind. Gerade für solche Fälle ist besonderere Sorgfalt auf die Gestaltung der einzelnen Bauverträge mit den Gewerken zu legen.

Das Zusammenleben als Nachbarn gelingt leider nicht immer. Die Gründe sind unterschiedlich: Die Regeln des Nachbarrechtsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches sind entweder nicht bekannt, werden ignoriert, oder aber die tatsächlichen Umstände werden falsch eingeschätzt. Wir versuchen dann durch rechtliche Stellungnahmen den Streit zu vermeiden, ansonsten vertreten wir Ihr Recht als Nachbar vor Gericht.

WEG, Grundstücks- und Nachbarrecht

  • Erstellen von Erbpachtverträgen
  • Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
  • Bestellung und Entlastung des Verwalters
  • Streitigkeiten um das Wohngeld (Hausgeld)
  • Beseitigung von Störungen
  • Bauliche Veränderungen
  • Haftung der Wohnungseigentümer
  • Baumängel und Gewährleistung bei Wohnungseigentum
  • Ansprüche auf Instandhaltung und Instandsetzung
  • Wirksamkeit und Anfechtung von Beschlüssen
  • Übertragung von Grundstücken/Immobilien: Kauf/Verkauf/Erbe/Vorkaufsrechte
  • Dingliche Rechte/Grunddienstbarkeiten: Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten/Nießbrauch/Reallast/dingliche Vorkaufsrechte/Vormerkung/Leitungsrechte/Wegerechte
  • Grundpfandrechte: Hypotheken/Grundschulden/Sicherungshypotheken
  • Zwangs- und Teilversteigerung
  • Nachbarrechte: Überbau/Notwegerecht/“Nachbarstreitigkeiten“ nach Nachbarrechtsgesetz