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Will die öffentliche Hand Bauleistungen, Dienstleistungen oder Waren beschaffen, hat sie ein mittlerweile stark rechtlich normiertes formales Verfahren einzuhalten. Wer auf dem Markt den öffentlichen Auftrag bekommt, soll durch einen transparenten Wettbewerb diskriminierungsfrei entschieden werden.

Auf dem Weg zum Vertragsschluss gibt es also streng einzuhaltende Regeln, Vorschriften, die Handlungsoptionen beinhalten und andererseits geschützte Wertungsspielräume.

Wir beraten öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Erstellung der Vergabeunterlagen, indem wir zielorientiert die Weichenstellungen planen oder das Konzept der Wertungsmatrix auf Plausibilität überprüfen.

Während des laufenden Vergabeverfahrens, ob Teilnahmewettbewerb oder Angebotsprüfung, stehen wir kurzfristig per Telefon, Email oder videocall für punktuelle Fragen zur Verfügung. Dabei helfen uns unsere vergaberechtlichen Datenbanken und die ständige Beschäftigung mit der Materie im Rahmen der Veröffentlichungen.

Vertreten wir den Bewerber am Teilnahmewettbewerb oder den Bieter im Angebotsverfahren, ändert sich die Perspektive. Überliest oder mißachtet der Bieter Vorgaben in den Vergabeunterlagen, läuft er Gefahr, ausgeschlossen zu werden. Damit geht ein potentieller Auftrag verloren.

Erkennen wir, dass dem Bieter gegenüber vergabeschützende Vorschriften nicht eingehalten wurden, etwa weil er zu Unrecht ausgeschlossen wird oder ein Fehler bei der Verteilung der Wertungspunkte begangen wurde, helfen wir bei der Wahrung seiner Rechte.

Die Kenntnis des differenzierten Rechtsschutzsystems bei vergaberechtlichen Entscheidungen ist hier unerlässlich. Die Möglichkeiten des Rechtsschutzes unterscheiden sich erheblich, je nach dem ob eine EU-weite Vergabe (auch Kartellvergabe oder Oberschwellenvergabe) oder nationale Vergabe (auch Unterschwellenvergabe) durchgeführt wird, in welchem Staat oder auch in welchem Bundesland die Vergabe stattfindet.

Handelt es sich um die Vergabe einer zuwendungsgeförderten Leistung, sind zusätzlich das Zuwendungsrecht, ggf. EU-Recht und das staatliche Rückforderungsrecht zu beachten. Die finanzielle und zeitliche Tragweite vergaberechtlicher Fehler bei geförderten Projekten sind in der Regel erheblich.

Wir beraten und vertreten in allen Bereichen des Vergaberechts nach GWB, VOB/A, VgV oder auch UVgO:

Vergabe- und Zuwendungsrecht

  • Gestaltung bei der Vergabevorbereitung
  • Begleitung bei der Vergabedurchführung
  • Prüfung einer In-house-Vergabe
  • Zulässigkeit von Bietergemeinschaften bei Beteiligung einer ARGE
  • Vergabenachprüfung vor der Vergabekammer und dem Oberlandesgericht
  • Vergabenachprüfung vor Nachprüfungsstellen im Unterschwellenbereich
  • Schadensersatzdurchsetzung vor dem ordentlichen Gericht