Wer etwas bauen will oder sich durch ein Vorhaben gestört fühlen könnte, hat mit der Bauaufsicht und der jeweiligen Gemeinde zu tun.
Der Bauherr reicht einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides oder den Bauantrag ein, um eine Genehmigung zu bekommen. Auf dem Weg zur Genehmigung gibt es zahlreiche Fallstricke, Unwägbarkeiten oder auch menschliche Fehler, die zu Verzögerungen oder - schlimmstenfalls - Ablehnungen führen können.
In rechtlicher HInsicht muss das Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und sonstiges besonderes Verwaltungsrecht, wie bspw. Immissionsschutz- oder Bodenschutzrecht, beachtet werden. Je nach Vorhaben ist die gesamte Bandbreite an öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu prüfen. Auch hierauf sind einzelne unserer Anwälte vorbereitet und greifen auf einen langjährigen Erfahrungsschatz zurück.
Wir helfen Ihnen, rechtlich den Versagungsgrund einzuschätzen oder auch Verhandlungen mit der Bauverwaltung zu führen. Erfahrungsgemäß gibt es immer eine "kleine" und eine "große" Lösung.
Wir sind erfahren im Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, öffentlichen Baurecht, Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrecht, Ordnungsrecht, Staatshaftungsrecht.
- Verwaltungs- u. Verwaltungsprozessrecht
- Öffentliches Baurecht (Bauordnungs- und Bauplanungsrecht)
- Kommunalabgabenrecht, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht
- Erlangung von Baurecht
- Denkmalschutzrecht
- Umweltrecht (Bodenschutz, Altlasten, Abwasser, Müll und Abfall, Naturschutz)
- Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrecht
- Ordnungsrecht
- Verwaltungsvollstreckungsrecht
- Staatshaftungsrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht